Montag, 27. Juni 2011

Wenn das Schonvermögen nicht mehr geschont wird

Eine Erbin - selbst keine Sozialleistungsbezieherin - übernahm den Nachlass eines Sozialleistungsberechtigten. Dieser hatte ein Schonvermögen von ca. 22.000 €, welches nicht angerechnet wurde. Der Erblasser bezog über mehrer Monate Sozialleistungen in einer Gesamthöhe von 11.918,04.

Die Erbin erhielt Post von der Behörde mit der Aufforderung, den Betrag von 11.918,04 € an die Behörde zurückzuzahlen. Hiergegen wehrte sie sich vor Gericht.

Das SG Berlin gab der Erbin nicht Recht (24.05.2011 - S 149 AS 21300/08) und stützte die Entscheidung auf § 35 SGB II. Dass es sich bei dem Nachlass um Schonvermögen beim Erblasser handelte, spielt keine Rolle.

Bemerkenswert ist zudem, dass das Gerichtsverfahren nicht kostenfrei war für die Klägerin. Entgegen dem Grundsatz der Kostenfreiheit, wird nun von der Klägerin Geld verlangt.